§ 1 Geltung
(1) Diese Leistungsbedingungen gelten ergänzend zu den AGB von Wagner IT-Solutions e.U. („Anbieter“) für Leistungen, die der Kunde per Angebot beauftragt, insbesondere individuell erstellte Websites (Custom-Sites nach § 17 der AGB), Redaktion und CI-Pakete. § 1 gilt für alle per Angebot beauftragten Leistungen, die übrigen Bestimmungen nur für die jeweils beauftragte Leistung. Für Pläne, die der Kunde selbst auf instantpage.at bestellt, gelten sie nicht.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail oder durch Rücksendung des unterschriebenen Angebots. Bei einer Custom-Site bilden Angebot, Annahme und diese Leistungsbedingungen die individuelle Vereinbarung nach § 17 Abs. 1 der AGB.
(3) Diese Leistungsbedingungen, die AGB (instantpage.at/agb) und der Auftragsverarbeitungsvertrag (instantpage.at/avv) gelten in der Fassung, die das Angebot nennt. Eine spätere Fassung dieser Leistungsbedingungen gilt für einen laufenden Vertrag nur, wenn der Kunde ihr in Textform zustimmt oder sie nach Abs. 8 wirksam wird; alle Fassungen sind unter instantpage.at/bedingungen/fassungen abrufbar. Spätere Änderungen von AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag richten sich nach § 14 der AGB und Ziffer 14 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(4) Bei Abweichungen geht das Angebot diesen Leistungsbedingungen vor, beide gehen den AGB vor. Abweichend von den AGB gelten insbesondere § 2 Abs. 3 anstelle von § 17 Abs. 3 Satz 1 der AGB, § 2 Abs. 5, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1, anstelle von § 9 Abs. 2 der AGB, § 3 Abs. 1 anstelle von § 17 Abs. 2 der AGB, § 3 Abs. 2 anstelle von § 10 Abs. 1 und 2 der AGB, auch bei monatlicher Zahlung, sowie § 3 Abs. 6 anstelle von § 11 Abs. 1 und der Fristen in § 11 Abs. 2 der AGB. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.
(5) Der Anbieter darf den Namen des Kunden und die für ihn erstellten Arbeiten, etwa Website und Logo, ohne erkennbare Personen als Referenz zeigen. Widerspricht der Kunde, entfernt der Anbieter die Referenz zeitnah.
(6) Der Kunde bestätigt mit der Annahme, dass er eine auf Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Tätigkeit betreibt, auch wenn sie nicht auf Gewinn gerichtet ist (etwa einen Betrieb oder, bei einem Verein, einen Kurs- oder Trainingsbetrieb gegen Entgelt), und dass die beauftragte Leistung dieser Tätigkeit dient. Für unrichtige Angaben gilt § 1 Abs. 4 der AGB.
(7) Für die Übertragung des Vertrags gilt § 15 Abs. 5 und 6 der AGB; mit dem Vertrag gehen Angebot und diese Leistungsbedingungen über.
(8) Der Anbieter kann diese Leistungsbedingungen für laufende Verträge aus einem der Gründe nach § 14 Abs. 1 der AGB ändern, soweit die Änderung den Kunden nicht wesentlich benachteiligt. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, mit einer Gegenüberstellung der geänderten Bestimmungen und einem Hinweis auf Widerspruchsrecht und Folge des Schweigens. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter; er kann den Vertrag außerdem zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Änderungen von Entgelt, Hauptleistung, Laufzeit, Kündigungsfristen oder Haftung werden nur mit Zustimmung des Kunden in Textform wirksam; § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 2 Website
(1) Der Anbieter setzt die Website nach dem vereinbarten Entwurf und dem Leistungsumfang des Angebots um. Liegen alle Inhalte und Angaben vor, stellt er binnen 14 Tagen eine Vorschau bereit, sofern das Angebot keinen anderen Termin nennt. Solange Unterlagen des Kunden fehlen, ruht die Frist. Liefert der Kunde sie trotz Nachfrist von 14 Tagen nicht, kann der Anbieter zurücktreten; Abs. 4 gilt entsprechend. Impressum und Datenschutzerklärung erstellt der Anbieter nach den Angaben des Kunden als Vorlage, die der Kunde vor der Freigabe prüft (§ 6 der AGB).
(2) Abweichungen vom vereinbarten Entwurf und Leistungsumfang behebt der Anbieter kostenlos. Für Änderungswünsche zur Gestaltung sind zwei Korrekturrunden enthalten, sofern das Angebot keine andere Zahl nennt. Die Wünsche einer Runde übermittelt der Kunde gesammelt. Weitere Korrekturrunden werden nach § 3 Abs. 4 verrechnet.
(3) Die Abnahmefrist beträgt 14 Tage ab Bereitstellung der Vorschau und beginnt nach jeder Korrekturrunde neu. Rügt der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt die Website als abgenommen. Auf diese Folge und das Fristende weist der Anbieter bei der Bereitstellung hin. Geringfügige Fehler hindern die Abnahme nicht. Veröffentlicht wird die Website erst nach Freigabe des Kunden per E-Mail.
(4) Tritt der Kunde vor der Abnahme zurück, ohne dass der Anbieter den Grund zu vertreten hat, verrechnet der Anbieter den bis dahin entstandenen Aufwand gegen Aufstellung der Stunden zum Stundensatz nach § 3 Abs. 4, höchstens den vereinbarten Preis der Erstellung.
(5) Die Erstellung wird nach der Abnahme in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen mit einer der im Angebot genannten Zahlarten zu zahlen, etwa per Überweisung. Sieht das Angebot eine Anzahlung oder Teilzahlungen vor, gilt das Angebot; geleistete Beträge werden auf den Preis angerechnet und bei einem Rücktritt nach Abs. 4 mit dem Aufwand verrechnet, ein Überschuss wird erstattet.
(6) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an der für ihn gestalteten Website ein einfaches, übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie zu nutzen, zu bearbeiten und anderswo zu betreiben. Bis dahin darf der Kunde die Website widerruflich nutzen. Plattform und Redaktion als Software sind ausgenommen. Für Schriften und andere fremde Bestandteile gilt deren Lizenz.
§ 3 Hosting
(1) Das Hosting beginnt mit der Veröffentlichung der Website. Es wird ab dem folgenden Monatsersten im Voraus abgerechnet, monatlich oder jährlich nach Wahl des Kunden, mit den im Angebot genannten Zahlarten, etwa Karte, Lastschrift oder Überweisung.
(2) Das Hosting läuft zwölf Monate ab Beginn der Abrechnung und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate. Es kann zum Ende jeder Laufzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden, eine E-Mail genügt. Der Anbieter erinnert den Kunden rechtzeitig vor dem Ende jeder Laufzeit in Textform an Laufzeitende, Verlängerung und Kündigungsmöglichkeit. Das Entgelt für das Hosting ist wertgesichert. Maßstab ist der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2025 oder ein an seine Stelle tretender Index; bei einem Wechsel des Index wird mit dem amtlichen Verkettungsfaktor umgerechnet. Ausgangswert ist die Indexzahl für den Monat des Vertragsschlusses, sofern das Angebot keinen anderen Monat nennt. Zu Beginn jeder weiteren Laufzeit ändert sich das Entgelt im Verhältnis der Indexzahl für den dritten Monat vor Beginn der weiteren Laufzeit zur Indexzahl, die der letzten Festsetzung zugrunde lag, bei der ersten Anpassung zum Ausgangswert, nach oben wie nach unten; der Betrag wird auf volle Cent gerundet. Das neue Entgelt teilt der Anbieter spätestens einen Monat vor Beginn der weiteren Laufzeit in Textform mit; ohne rechtzeitige Mitteilung gilt eine Erhöhung erst ab der darauffolgenden Laufzeit.
(3) Enthalten sind Betrieb und Sicherheitsupdates der Website, Datensicherung, die Behebung von Fehlern im Verantwortungsbereich des Anbieters sowie E-Mail-Support mit Antwort in der Regel binnen 48 Stunden an Werktagen. Nennt das Angebot ein monatliches Kontingent für kleinere Inhalts- und Gestaltungsänderungen, verfällt nicht genutzte Zeit am Monatsende.
(4) Weitere Seiten oder Abschnitte, Änderungen der Gestaltung, die Einpflege von Inhalten durch den Anbieter und Einschulungen werden nach vorheriger Schätzung und Zustimmung des Kunden nach Aufwand verrechnet, zum Stundensatz, den das Angebot nennt; nennt es keinen, gilt der bei Vertragsschluss auf instantpage.at genannte Stundensatz.
(5) Domain, DNS und E-Mail-Postfächer verbleiben beim Provider des Kunden, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Die Umstellung der Domain begleitet der Anbieter.
(6) Während der Laufzeit stellt der Anbieter dem Kunden die Inhalte der Website auf Anfrage in gängigen Formaten bereit. Bis 90 Tage nach Vertragsende stellt er die Website auf Wunsch als Dateien (Seiten, Texte, Bilder) bereit; die Redaktion als Software ist ausgenommen. Danach löscht er die Website samt allen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Informationspflichten nach § 11 Abs. 2 der AGB gelten entsprechend.
§ 4 Redaktion
Mit der Redaktion pflegt der Kunde die vereinbarten Bereiche der Website selbst, etwa Texte, Fotos, Dateien und Termine. Nach der Freigabe der Website veröffentlicht er Änderungen selbst und kann sie vorab in einer Vorschau ansehen. Über Veröffentlichungen aus dem Zugang des Kunden informiert der Anbieter ihn per E-Mail. Jeder Zugang ist für eine Person bestimmt; wie viele Zugänge enthalten sind, nennt das Angebot, sonst ist es einer. Betrieb und Sicherheitsupdates nach § 3 Abs. 3 umfassen auch die Redaktion. Weitere pflegbare Bereiche werden nach § 3 Abs. 4 verrechnet.
§ 5 CI-Paket
(1) Für Unterlagen, Korrekturen, Abnahme, Rücktritt und Zahlung gilt § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 sowie Abs. 2 bis 5 sinngemäß. Die Abnahmefrist beginnt mit der Übergabe der Dateien.
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an Logo und CI-Paket das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, sie zu nutzen, zu bearbeiten, als Marke anzumelden und dieses Recht weiterzugeben, soweit Rechte bestehen. Bis dahin darf der Kunde Logo und CI-Paket widerruflich nutzen. Der Anbieter verlangt keine Nennung als Urheber. Eine Markenrecherche ist nicht enthalten. Für Schriften und andere fremde Bestandteile gilt deren Lizenz. § 1 Abs. 5 bleibt unberührt.
(3) Bei der Gestaltung können KI-Werkzeuge eingesetzt werden.
§ 6 Weitere Leistungen
Für Leistungen, die per Angebot beauftragt werden und hier keinen eigenen Paragrafen haben, gelten das Angebot und § 1. Für Werkleistungen gilt § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 sowie Abs. 2 bis 5 sinngemäß, Leistungen nach Aufwand werden nach § 3 Abs. 4 verrechnet, jeweils soweit das Angebot nichts anderes regelt.