Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform instantpage.at und der damit verbundenen Leistungen sowie Leistungen, die der Kunde per Angebot beauftragt (etwa individuell erstellte Websites, Redaktion oder Gestaltungsleistungen), von Wagner IT-Solutions e.U., Wien (im Folgenden „Anbieter”). Sie sind für Verträge mit Unternehmern bestimmt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Die Plattform dient nach ihrem derzeitigen Geschäftsmodell der Erstellung und Bereitstellung von Websites für die eigenen Online-Auftritte der Kunden. Sie ist kein Online-Marktplatz, kein allgemeiner Vermittlungsdienst und keine Online-Suchmaschine im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B-Verordnung”).
§ 1 Geltungsbereich und B2B-Beschränkung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Wagner IT-Solutions e.U. (im Folgenden „Anbieter”) und dem Kunden über die Nutzung der Plattform instantpage.at und der damit verbundenen Leistungen sowie über Leistungen, die der Kunde per Angebot beauftragt, auch wenn sie keine Website betreffen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne der §§ 1, 2 und 3 UGB. Verbraucherverträge sind ausgeschlossen.
(3) Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss durch ausdrückliche Selbsterklärung, im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zu handeln, und gibt seinen Firmenwortlaut sowie die Geschäftsanschrift wahrheitsgemäß an. Eine UID-Nummer, GISA-Zahl oder Firmenbuchnummer ist anzugeben, sofern vorhanden; der Kunde bestätigt im Bestellprozess ausdrücklich, wenn eine dieser Angaben für ihn nicht besteht.
(4) Bei unrichtiger Angabe der Unternehmereigenschaft haftet der Kunde für die daraus entstehenden Schäden, soweit er die Unrichtigkeit zu vertreten hat. Der Anbieter ist bei einer erheblichen oder vorsätzlichen Falschangabe zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden unter Anrechnung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen abgerechnet.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde im Bestellprozess die kostenpflichtige Bestellung durch Klick auf den entsprechend gekennzeichneten Button bestätigt und der Anbieter die Annahme durch Bereitstellung der Plattform-Zugänge bestätigt.
(3) Der Anbieter übermittelt dem Kunden unverzüglich eine Vertragsbestätigung in Textform an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Vertragsunterlagen umfassen insbesondere den gewählten Plan, den Preis, die Abrechnungsperiode, die gebuchten Zusatzleistungen, diese AGB, die jeweils anwendbare Leistungs- und Preisbeschreibung sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Bestellübersicht und Leistungsbeschreibung des gebuchten Plans (die Beschreibung des gewählten Plans im Bestellvorgang, wie sie die Vertragsbestätigung festhält), diese AGB, sonstige Website-Informationen, AVV für datenschutzrechtliche Verarbeitungen. Zwingendes Recht bleibt unberührt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gehen die Regelungen des AVV diesen AGB vor.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter stellt eine technische Plattform zur Verfügung, die je nach gebuchtem Plan insbesondere folgende Leistungen umfasst:
- Generierung einer Website auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten unter Einsatz von KI-Sprachmodellen
- Hosting der generierten Website unter einer Subdomain (firma.instantpage.at) oder – bei entsprechendem Plan – unter einer vom Kunden bereitgestellten eigenen Domain
- Self-Service-Portal zur Bearbeitung von Inhalten, Bildern und Konfigurationen
- Generierte Vorlagen für Impressum und Datenschutzerklärung auf Basis der vom Kunden eingegebenen Daten
- Generierte SEO-Elemente wie Schema.org-Daten, Meta-Tags und Sitemap
- Digitale Visitenkarte (vCard-Download „Kontakt speichern”) mit den vom Kunden hinterlegten Unternehmens-Kontaktdaten
(2) Der konkrete Leistungsumfang, technische Voraussetzungen und allfällige Einschränkungen ergeben sich aus der zum Bestellzeitpunkt zugänglichen Planbeschreibung des gebuchten Plans. Diese wird dem Kunden in der Vertragsbestätigung oder durch einen dauerhaft zugänglichen Link dokumentiert.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu ändern, anzupassen oder weiterzuentwickeln, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Als sachliche Gründe gelten insbesondere:
- technische Notwendigkeiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung des sicheren und stabilen Betriebs der Plattform;
- Änderungen der anwendbaren Rechtslage oder behördliche Anordnungen;
- sicherheitsbezogene Erfordernisse zum Schutz der Plattform, der Kundendaten oder Dritter;
- technologische Weiterentwicklungen, die eine Verbesserung oder Modernisierung der Leistung bewirken.
Jede Änderung muss folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
- Der funktionale Charakter der gebuchten Leistung bleibt erhalten; die Leistung muss weiterhin für den vertraglich vorgesehenen Zweck geeignet sein.
- Die Änderung ist für den Kunden zumutbar, insbesondere darf sie dessen betriebliche Abläufe nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
- Eine wesentliche Einschränkung der Hauptleistung – insbesondere eine dauerhafte Reduktion des Funktionsumfangs des gebuchten Plans – ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zulässig.
(4) Änderungen nach Abs. 3, die den Kunden mehr als geringfügig beeinträchtigen, werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Ist die Änderung für den Kunden unzumutbar, ist er berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung mit Ablauf der Ankündigungsfrist als genehmigt.
(5) Wartungsarbeiten. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden, soweit planbar, mindestens 48 Stunden im Voraus in geeigneter Form angekündigt. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit ist nur dann geschuldet, wenn sie im gebuchten Plan oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich zugesagt wurde. Ungeplante Wartungsarbeiten, die aus Sicherheits- oder Stabilitätsgründen unverzüglich erforderlich sind, können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden; der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich nach Durchführung.
§ 4 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Daten vollständig, aktuell und richtig bereit, insbesondere: Firmenwortlaut, Adresse und Kontaktdaten; Rechtsform und impressumsrelevante Pflichtangaben; UID-Nummer, GISA-Zahl und Firmenbuchnummer nach § 1 Abs. 3; bei reglementierten Berufen Berufsbezeichnung, zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten (insbesondere Bilder, Logos, Texte, Videos und Dokumente) verfügt.
(3) Der Kunde prüft sämtliche generierten und eingestellten Inhalte vor Veröffentlichung und gibt die Website aktiv frei. Die Freigabe begründet die Verantwortung des Kunden für die von ihm veranlasste Veröffentlichung, lässt jedoch zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten des Anbieters unberührt.
(4) Der Kunde schützt seine Zugangsdaten, aktiviert verfügbare Sicherheitsfunktionen und meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich.
§ 5 KI-generierte Inhalte
(1) Die Plattform erzeugt teilweise Inhalte unter Einsatz von KI-Sprachmodellen.
(2) KI-generierte Inhalte können sachliche Ungenauigkeiten, missverständliche Formulierungen oder branchenrechtlich problematische Aussagen enthalten. Dies ist eine systemimmanente Eigenschaft der eingesetzten Technologie, die dem Kunden als Unternehmer bekannt ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte vor deren Veröffentlichung auf ihre sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Übereinstimmung mit seinen betrieblichen Anforderungen zu prüfen und erforderlichenfalls zu bearbeiten. Diese Pflicht umfasst insbesondere:
- die Überprüfung auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit,
- die Überprüfung auf Vereinbarkeit mit dem anwendbaren Branchen- und Berufsrecht,
- die Überprüfung auf Einhaltung wettbewerbs-, kennzeichen- und urheberrechtlicher Anforderungen.
Die Plattform stellt keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder sonstige Fachberatung dar und ersetzt diese nicht. Die vom Kunden veröffentlichten Inhalte liegen in seiner alleinigen redaktionellen Verantwortung.
(4) Ist der Kunde in einem reglementierten Bereich tätig, hat er die einschlägigen berufsrechtlichen Anforderungen – insbesondere hinsichtlich zulässiger Werbeaussagen, Informationspflichten und Darstellungsverbote – eigenverantwortlich zu beachten und die KI-generierten Inhalte entsprechend anzupassen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte den berufsrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Kundensektors entsprechen.
(5) Maschinenlesbare Kennzeichnung (Anbieterpflicht). Der Anbieter stellt sicher, dass die von der Plattform erzeugten Inhalte in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet sind, soweit dies nach Art 50 Abs 2 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) oder sonstigen zwingenden Rechtsvorschriften erforderlich ist. Die technische Umsetzung erfolgt nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik, insbesondere unter Einsatz geeigneter Methoden wie Wasserzeichen, Metadatenidentifizierung oder kryptografischer Herkunftsnachweise. Der Anbieter bringt die Kennzeichnung als maschinenlesbare Herkunftsangabe in den Metadaten der ausgelieferten Seite auf. Die Kennzeichnungspflicht entfällt, soweit die eingesetzten KI-Systeme lediglich eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen oder die vom Kunden bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern, insbesondere bei bloßer Rechtschreib- und Grammatikkorrektur.
Soweit der Kunde als Betreiber iSd Art 3 Z 4 KI-VO KI-generierte Inhalte veröffentlicht, die nach Art 50 Abs 4 KI-VO einer für Menschen erkennbaren Offenlegung bedürfen – insbesondere bei Deepfakes iSd Art 3 Z 60 KI-VO oder bei Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und keiner redaktionellen Kontrolle unterliegen –, ist der Kunde verpflichtet, diese Inhalte eigenverantwortlich entsprechend zu kennzeichnen.
Der Kunde ist verpflichtet, vom Anbieter technisch aufgebrachte Kennzeichnungen nach Satz 1 nicht zu entfernen, zu umgehen oder in ihrer Wirksamkeit zu beeinträchtigen, soweit deren Erhalt nach zwingenden Rechtsvorschriften oder den mit dem Anbieter vereinbarten Lizenzbedingungen geboten ist. Der Anbieter ist berechtigt, eine entfernte oder beeinträchtigte Kennzeichnung technisch wiederherzustellen, wenn deren Entfernung gegen zwingende Rechtsvorschriften oder ausdrücklich vereinbarte Lizenzbedingungen verstößt; der Kunde wird hierüber unverzüglich in Textform informiert.
(6) Freigabe und Dokumentation. Die aktive Freigabe der generierten Inhalte erfolgt durch den Kunden über einen verpflichtenden Bestätigungs-Klick im Portal vor der Live-Schaltung. Die Freigabe ist erst möglich, nachdem der Kunde die Vorschau seiner Website aufgerufen hat. Mit diesem Klick bestätigt der Kunde, die erzeugten Inhalte vor ihrer Veröffentlichung auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Übereinstimmung mit seinem Betrieb geprüft, erforderlichenfalls angepasst und zur Veröffentlichung freigegeben zu haben. Der Anbieter dokumentiert die Freigabe als Nachweis, insbesondere die Zeitpunkte von Vorschau-Aufruf und Freigabe, den angeklickten Wortlaut, die geltende AGB-Version und die freigegebenen Inhalte; was davon nach Vertragsende erhalten bleibt, regelt § 11 Abs. 3 lit. d.
(7) Die generierte Website enthält in ihrer Datenschutzerklärung einen Transparenz-Hinweis zum Einsatz von KI-Systemen bei der Erstellung ihrer Inhalte und zu deren Prüfung und Freigabe durch den Kunden vor der Veröffentlichung. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Hinweis in unveränderter Form zu belassen; ein Entfernen oder Verändern ist nicht zulässig. Bei Verstoß ist der Anbieter berechtigt, den Hinweis serve-time wiederherzustellen.
(8) Der Kunde erhält an den für ihn generierten Texten ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht. Der Anbieter behält an diesen Texten kein Verwendungsrecht; ausgenommen ist die Nutzung, die für den Betrieb der Website, für deren Vorschau und für die Dokumentation der Freigabe als Beleg erforderlich ist.
(9) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde seiner Prüf- und Bearbeitungspflicht nach Abs. 3 nicht nachgekommen ist oder seiner Kennzeichnungspflicht nach Abs. 5 nicht entsprochen hat. Unberührt bleibt die Haftung des Anbieters für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen. Die Ausnahmen nach § 12 Abs. 6 gelten entsprechend.
§ 6 Generierte Rechtstexte
(1) Generierte Vorlagen für Impressum und Datenschutzerklärung beruhen auf den vom Kunden eingegebenen Daten und aktivierten Modulen.
(2) Die Vorlagen sind technische Hilfestellungen und keine Rechtsberatung. Der Kunde bleibt für die Prüfung und Anpassung an seine konkrete Tätigkeit, Rechtsform, Branche und Datenverarbeitung verantwortlich.
(3) Bei reglementierten Berufen, besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art 9 DSGVO) oder branchenspezifischen Sonderpflichten ist die Vorlage gegebenenfalls unzureichend. Der Kunde hat in diesen Fällen die Vorlage durch eine fachkundige Stelle prüfen zu lassen.
(4) Die Datenschutzerklärung deckt nur die im jeweiligen Funktionsumfang dokumentierten Verarbeitungsvorgänge ab. Zusätzliche Verarbeitungen, insbesondere berufsspezifische Datenverarbeitungen, sind gesondert zu regeln.
(5) Der Anbieter darf die Vorlagen an eine geänderte Rechtslage sowie an geänderte Funktionen oder Verarbeitungen der Plattform anpassen; die Anpassung wirkt für alle Websites, die die Vorlage verwenden. Über wesentliche Anpassungen informiert der Anbieter den Kunden in geeigneter Weise. Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 7 Rechte an Inhalten, Bildrechte und Notice-and-Action
(1) Der Kunde garantiert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten, hochgeladenen oder zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalte (nachfolgend „Kundeninhalte”, insbesondere Bilder, Logos, Texte, Videos und Dokumente) keine Rechte Dritter verletzen — insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte —, nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen und für die gesamte Nutzungsdauer mit allen erforderlichen Lizenzen und Einwilligungen unterlegt sind. Zu den Kundeninhalten gehören insbesondere sowohl vom Kunden hochgeladene Inhalte als auch Inhalte, die der Kunde aus einer bisherigen Website übernimmt. Vom Anbieter zugewiesene Stockfotos (Abs. 5) sind keine Kundeninhalte im Sinne dieses Absatzes; für sie gilt Abs. 5.
(2) Werden gegen den Anbieter Ansprüche Dritter geltend gemacht, die auf einer Verletzung der Garantien nach Abs. 1 beruhen, ersetzt der Kunde dem Anbieter die angemessenen, erforderlichen und nachgewiesenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie berechtigte Ansprüche Dritter, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Abwehr und vermeidet ohne sachlichen Grund Anerkenntnisse oder Vergleiche, die den Kostenersatz erhöhen würden. Der Kostenersatz entfällt, soweit der Anspruch auf einem vom Kunden nicht veranlassten Verschulden des Anbieters beruht.
(3) Bei einem nachvollziehbaren Hinweis auf rechtswidrige Kundeninhalte — insbesondere durch eine substantiierte Drittmeldung, eine behördliche Anordnung oder eine eigene Wahrnehmung des Anbieters — ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Inhalte ohne vorherige Ankündigung vorläufig zu sperren oder zu entfernen. Eine rechtliche Vorabprüfung ist nicht erforderlich; es genügt, dass der Hinweis bei objektiver Betrachtung nicht offensichtlich unbegründet ist. Der Anbieter informiert den Kunden über Grund und Umfang der Maßnahme, soweit rechtlich zulässig, in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Dem Kunden wird eine angemessene Stellungnahmemöglichkeit eingeräumt; der Anbieter entscheidet danach über Aufrechterhaltung oder Aufhebung nach billigem Ermessen. Bei bestätigter Rechtswidrigkeit ist der Anbieter zur dauerhaften Entfernung berechtigt; ein Wiederherstellungsanspruch des Kunden besteht nicht. Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus einer rechtmäßigen Sperrmaßnahme, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder Umsatzeinbußen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
(4) Rechtsverletzungen können an abuse@instantpage.at gemeldet werden. Hinweise sollen die betroffene URL, eine Beschreibung des behaupteten Verstoßes und Kontaktdaten des Meldenden enthalten. Der Anbieter bearbeitet Hinweise nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach § 16 ECG und den einschlägigen Bestimmungen des Digital Services Act.
(5) Plattform-zugewiesene Bilder (Stockfotos). Soweit der Kunde keine eigenen Bilder bereitstellt, kann der Anbieter der Website lizenzkonforme Stockfotos zuweisen. Diese stammen aus Bilddatenbanken, deren Lizenzbedingungen die kommerzielle Nutzung auf der Website gestatten. Die Zuweisung erfolgt automatisiert aus einer vom Anbieter kuratierten Auswahl. Eigene Inhalte des Kunden haben stets Vorrang; der Kunde kann zugewiesene Bilder jederzeit durch eigene ersetzen oder entfernen.
Der Anbieter wählt die Bilder mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers aus. Die Prüfung umfasst insbesondere die Kontrolle auf erkennbare Fremdmarken sowie auf offensichtliche Rechtsverletzungen, die bei zumutbarer Sichtprüfung feststellbar sind. Eine darüber hinausgehende rechtliche Prüfung jedes Einzelbildes — insbesondere hinsichtlich nicht erkennbarer Rechte Dritter — ist nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Anbieters.
Abgebildete Personen, Marken oder Werke können eigene Rechte genießen — insbesondere Persönlichkeitsrechte, Bildnisrechte (§ 78 UrhG) oder Markenrechte —, die von der Bildlizenz der jeweiligen Plattform nicht erfasst sind und die der Anbieter bei zumutbarer Sichtprüfung nicht erkennen kann. Der Kunde ist als Betreiber der Website für die veröffentlichten Inhalte nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 (Freigabe) dieser AGB verantwortlich und hat zugewiesene Bilder vor Veröffentlichung auf ihre Eignung für den konkreten Anwendungsfall zu prüfen.
Der Anbieter haftet für Schäden, die aus der Zuweisung von Stockfotos entstehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Anbieter eine Beschaffenheit der Bilder ausdrücklich zugesichert hat.
Der Anbieter weist den Bildnachweis (Fotograf und Plattform) im Footer der Website aus und erfüllt damit die lizenzrechtlichen Anforderungen der jeweiligen Bildplattform. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Bildnachweis nicht entfernt oder verdeckt wird.
§ 8 Verantwortlichkeit für die Website und gesetzliche Rollen
(1) Soweit gesetzlich zutreffend, ist der Kunde für die von ihm veröffentlichte Website, deren Inhalte und die von ihm veranlassten geschäftlichen Kommunikationsvorgänge verantwortlich; das betrifft insbesondere seine Stellung als Medieninhaber im Sinne des MedienG, als Diensteanbieter im Sinne des § 5 ECG und als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.
(2) Der Anbieter erbringt technische Hosting-, Generierungs- und Bereitstellungsleistungen im Sinne des § 16 ECG. Die vertragliche Einordnung ersetzt keine gesetzlich gebotene Einzelfallprüfung.
(3) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Website-Besuchern gelten die Rollen und Pflichten gemäß Datenschutzerklärung und dem AVV. Bei Abweichungen zwischen einer pauschalen Rollenbeschreibung und der tatsächlichen Verarbeitung ist die tatsächliche Verarbeitung maßgeblich.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Plan bzw. dem Angebot. Der angezeigte Preis ist der Endpreis. Preise und Umsatzsteuerbehandlung werden im Bestellprozess transparent ausgewiesen und auf jeder Rechnung ausgewiesen.
(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig (monatlich oder jährlich, je nach Plan).
(3) Gezahlt wird mit den im Bestellvorgang bzw. im Angebot genannten Zahlarten, etwa Karte, Lastschrift oder Überweisung. Die Zahlungsabwicklung kann über einen Zahlungsdienstleister erfolgen.
(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach angemessener Mahnung und Ankündigung Leistungen verhältnismäßig einschränken oder die Website sperren, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Zahlungsrückstand ausgeglichen oder eine angemessene Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Verzugszinsen nach § 456 UGB.
(5) Aktionsrabatte gelten für den im Bestellprozess angegebenen Zeitraum. Bestellzeitpunkt ist der Zeitpunkt, zu dem der Kunde im Checkout die Buchung startet. Nach Ablauf gilt der dort transparent ausgewiesene reguläre Tarif. Ein mit einem Enddatum beworbener Aktionsrabatt kann bis zu diesem Datum gebucht werden. Änderungen für Neukunden berühren bestehende Vereinbarungen nicht.
§ 10 Testphase, Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Bestellprozess nichts anderes vereinbart ist. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht; die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach der gewählten Abrechnungsperiode (Abs. 2).
(2) Bei monatlicher Abrechnung kann zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden; bei jährlicher Abrechnung zum Ende der laufenden Jahresperiode.
(3) Die Kündigung kann über die Self-Service-Funktion im Portal oder per E-Mail an support@instantpage.at erfolgen. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; wichtige Gründe für den Anbieter sind insbesondere wiederholte Verstöße gegen diese AGB, rechtswidrige Inhalte und Zahlungsverzug nach Mahnung. Vor einer Sperre oder Kündigung wegen eines behebbaren Verstoßes ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sofern nicht eine sofortige Maßnahme gesetzlich oder zur Abwehr eines erheblichen Risikos erforderlich ist.
(5) Testphase. Der Anbieter gewährt dem Kunden nach Vertragsabschluss eine kostenlose Testphase von 14 Tagen (Testphase). Die Testphase beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Für die Testphase sind keine Zahlungsdaten erforderlich.
Die Testphase endet nach Ablauf von 14 Tagen automatisch; eine Kündigung ist nicht erforderlich. Eine Zahlungspflicht entsteht ausschließlich, wenn der Kunde während oder vor Ablauf der Testphase den gewählten Plan kostenpflichtig bestellt. Hinterlegt der Kunde bis zum Ende der Testphase keine Zahlungsart, endet die Testphase, ohne dass eine Zahlungspflicht entsteht und ohne dass es einer Kündigung bedarf; die Website wird in diesem Fall offline gestellt. Hinterlegt der Kunde eine Zahlungsart, geht der Vertrag mit Ablauf der Testphase in das gewählte kostenpflichtige Abonnement über; der Anbieter kündigt die erste Belastung zuvor per E-Mail an. Eine Kündigung während der Testphase wirkt zum Ende der Testphase und löst keine Zahlungspflicht aus. Der gesondert buchbare Einrichtungs-Service (§ 16) ist von der Testphase nicht erfasst und wird sofort fällig. Die Fristen des § 11 laufen auch dann, wenn die Website nach dem Ende der Testphase offline gestellt wurde.
Die Testphase kann von jedem Kunden und für jeden Plan nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Beschränkung auf eine einmalige Nutzung gilt auch dann, wenn der Kunde den Dienst über mehrere Nutzerkonten oder in sonstiger Weise zu nutzen versucht, die wirtschaftlich auf dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen zurückzuführen ist (Umgehungsverbot). Die einmalige Inanspruchnahme gilt auch für Unternehmen, die mit dem Kunden konzernrechtlich verbunden sind. Verbundene Unternehmen in diesem Sinne sind insbesondere solche, die gemeinsam mit dem Kunden unter einheitlicher Leitung stehen (Konzerngesellschaften) oder bei denen der Kunde oder ein drittes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte hält oder die Mehrheit der Mitglieder des Leitungs- oder Aufsichtsorgans bestellen kann (Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne von § 189a Z 8 UGB). Eine erneute Testphase durch derartige verbundene Unternehmen ist ausgeschlossen.
Ist die Nutzung während der Testphase wegen einer vom Anbieter zu vertretenden wesentlichen Nichtverfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigt, verlängert sich die Testphase um den Zeitraum der wesentlichen Beeinträchtigung, höchstens jedoch um weitere 14 Tage. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Dienst für mehr als 4 zusammenhängende Stunden oder insgesamt mehr als 24 Stunden innerhalb der Testphase nicht bestimmungsgemäß nutzbar ist. Der Kunde teilt dem Anbieter die Beeinträchtigung in Textform mit; der Anbieter prüft sie anhand seiner Betriebsprotokolle.
(6) Rückerstattung. Nach Ablauf der 14-tägigen Testphase ist eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung ausgeschlossen. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein Verbraucher-Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
(7) Widerruf einer Kündigung. Widerruft der Kunde eine ausgesprochene Kündigung innerhalb der Reaktivierungsfrist nach § 11 Abs. 2, wird der Vertrag zu den bisher vereinbarten Konditionen fortgesetzt. Die Zahlungspflicht lebt mit dem Widerruf wieder auf; für den Zeitraum zwischen Vertragsende und Widerruf wird kein Entgelt verrechnet. Nach Ablauf dieser Frist sowie während einer offenen Meldung nach § 7 Abs. 3 oder eines laufenden Löschverlangens nach § 11 Abs. 3a nimmt der Anbieter eine erneute Buchung nicht an (§ 2 Abs. 2).
§ 11 Datenexport, Datenrückgabe und Löschung
(1) Datenexport während der Vertragslaufzeit. Der Kunde kann seine vertragsgegenständlichen Daten und Inhalte während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit über das Self-Service-Portal exportieren. Der Anbieter stellt hierfür mindestens folgende Exportformate zur Verfügung:
- Textinhalte und Seitenstruktur: JSON und HTML,
- Bilddateien: in dem Format, in dem sie auf der Plattform gespeichert sind (insbesondere JPG, PNG, SVG),
- Kundendaten und Konfigurationen: CSV und JSON.
Soweit technische Einschränkungen einzelner Datenarten einen Export in den genannten Formaten nicht ermöglichen, weist der Anbieter den Kunden im Portal ausdrücklich und nachvollziehbar auf die betroffenen Datenarten und die Gründe der Einschränkung hin. Änderungen der verfügbaren Exportformate werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform angekündigt; eine Verschlechterung gegenüber den vertraglich vereinbarten Mindestformaten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zulässig.
(2) Grace-Status nach Vertragsende. Nach Beendigung des Vertrags – gleich aus welchem Grund – werden die Kundendaten und die erstellte Website für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen ab dem Tag der Vertragsbeendigung in einem eingeschränkten Lesezugriffsstatus (Grace-Status) aufbewahrt. Das gilt auch, wenn die Website nach dem Ende der Testphase nach § 10 Abs. 5 offline gestellt wurde. Während des Grace-Status stehen dem Kunden folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Export sämtlicher Daten nach Maßgabe der in Abs. 1 genannten Exportformate,
- Einsicht in die erstellten Inhalte und Konfigurationen,
- Anforderung einer vollständigen Datensicherung in einem der in Abs. 1 genannten Formate beim Anbieter.
Der Anbieter informiert den Kunden bei Vertragsbeendigung sowie 14 Tage und 7 Tage vor Ablauf des Grace-Status jeweils in Textform über den bevorstehenden Ablauf und die Rechtsfolgen. In den ersten 30 Tagen des Grace-Status kann der Kunde den Vertrag zu den zuletzt geltenden Konditionen wieder aktivieren oder seine Daten exportieren; in den anschließenden 60 Tagen ist nur noch der Datenexport möglich (Soft-Delete).
(3) Datenlöschung nach Ablauf des Grace-Zeitraums. Nach Ablauf des Grace-Zeitraums gemäß Abs. 2 werden die Daten des Kunden wie folgt behandelt:
a) Personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere Kontakt-, Rechnungs- und Zugangsdaten) werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen insbesondere nach § 132 BAO (sieben Jahre für steuerrelevante Unterlagen), § 212 UGB (sieben Jahre für Bücher, Belege und Geschäftskorrespondenz) sowie sonstigen branchenspezifischen Aufbewahrungsvorschriften, die dem Anbieter im Einzelfall bekannt sind. Nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden auch diese Daten unverzüglich gelöscht.
b) Daten von Endnutzern, die der Kunde dem Anbieter im Rahmen der Auftragsverarbeitung überlassen hat, werden nach Wahl des Kunden entweder vollständig gelöscht oder in einem der in Abs. 1 genannten Formate an den Kunden zurückgegeben. Der Kunde übt diese Wahl während des Grace-Zeitraums aus: Er erhält die Daten zurück, indem er sie selbst exportiert oder eine vollständige Datensicherung nach Abs. 2 anfordert. Zieht er beides nicht, werden die Daten nach Ablauf des Grace-Zeitraums vollständig gelöscht. Die Einzelheiten richten sich nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
c) Nicht personenbezogene Inhalte und Konfigurationsdaten werden nach Ablauf des Grace-Zeitraums gelöscht, soweit der Kunde keinen Export nach Abs. 2 vorgenommen hat.
d) Vom Nachweis der Freigabe (§ 5 Abs. 6) bleibt ein Beleg des Vertragsverhältnisses erhalten: Zeitpunkt und Weg der Freigabe, der Zeitpunkt des Vorschau-Aufrufs und die Zeitspanne bis zur Freigabe, die AGB-Version, der angeklickte Wortlaut, die angezeigten Hinweise, die verwendete Vorlage, die Anzahl der Speicherungen und eine nicht rückrechenbare Prüfsumme der freigegebenen Texte. Die Kopie der Texte selbst, IP-Adresse, Browserkennung und der Zeitpunkt der letzten Speicherung werden gelöscht. Grundlage ist das berechtigte Interesse an der Geltendmachung und Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art 6 Abs 1 lit f in Verbindung mit Art 17 Abs 3 lit e DSGVO); Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
e) Zur Umsetzung der Karenz nach Abs. 4 bewahrt der Anbieter eine Prüfsumme der Subdomain für 7 Tage nach Ablauf des Grace-Zeitraums auf. Sie dient ausschließlich dazu, die Adresse in dieser Zeit für eine Neuvergabe gesperrt zu halten; sie trägt keine Zuordnung zum Konto und wird anschließend gelöscht. Das gilt auch bei einer Löschung nach Abs. 3a.
Der Anbieter bestätigt dem Kunden die vollständige Löschung der Daten auf Anfrage in Textform binnen 14 Tagen nach Abschluss des Löschvorgangs.
(3a) Ein Löschantrag nach Art 17 DSGVO geht den Fristen dieses Paragraphen vor; die Löschung erfolgt dann ohne Reaktivierungs- und Lesefrist. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach Abs. 3 bleiben auch in diesem Fall unberührt. Beim Beleg der Freigabe nach Abs. 3 lit. d prüft der Anbieter auf Verlangen, ob der Löschung noch ein Beweisinteresse entgegensteht; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
(4) Neuvergabe der Subdomain. Eine vom Anbieter bereitgestellte Subdomain (insbesondere im Format kunde.instantpage.at) wird nach Ablauf des Grace-Zeitraums gemäß Abs. 2 für eine Neuvergabe freigegeben. Ein Anspruch des Kunden auf dauerhafte Reservierung oder Weiterbetrieb der Subdomain nach Vertragsende besteht nicht.
Der Anbieter kündigt die bevorstehende Freigabe der Subdomain dem Kunden gemeinsam mit der Ablaufbenachrichtigung nach Abs. 2 an. Die Subdomain wird frühestens 7 Tage nach Ablauf des Grace-Zeitraums neu vergeben, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, externe Verweise auf die Subdomain zu aktualisieren.
(5) Eigene Domain des Kunden. Eine vom Kunden selbst registrierte oder verwaltete Domain (Top-Level-Domain oder Subdomain eines eigenen Domainnamens) verbleibt nach Vertragsende beim Kunden oder dem vom Kunden beauftragten Registrar. Der Anbieter erwirbt durch die Verknüpfung der Domain mit der Plattform keine Rechte an der Domain des Kunden. Das Custom-Hostname-Routing wird bei Vertragsende deaktiviert.
Der Kunde ist nach Vertragsbeendigung eigenverantwortlich für die Entfernung oder Änderung der auf die Plattform des Anbieters verweisenden DNS-Einträge (insbesondere A-Record, CNAME-Record). Der Anbieter erbringt hierbei folgende Unterstützungsleistungen:
- Bereitstellung einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Entfernung der plattformspezifischen DNS-Einträge im Self-Service-Portal,
- Benennung der konkret zu entfernenden DNS-Einträge in Textform auf Anfrage des Kunden,
- einmalige technische Beratung per E-Mail zur DNS-Konfiguration im Rahmen des gebuchten Plans.
Weitergehende technische Unterstützungsleistungen, insbesondere die direkte Konfiguration des Registrar-Accounts des Kunden, sind nicht Bestandteil des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs und können gesondert beauftragt werden.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für die in Abs. 1 genannten Fälle, für Ansprüche nach zwingendem Recht, für Verletzungen datenschutzrechtlicher Pflichten, soweit eine Begrenzung gesetzlich unzulässig ist, oder für die Verletzung von Geheimhaltungs- und Schutzpflichten durch den Anbieter.
(4) Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung insgesamt auf die in den letzten zwölf Monaten tatsächlich gezahlte Vergütung begrenzt, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Die Begrenzung gilt nicht, soweit sie den Kern der vertraglichen Leistung aushöhlen würde.
(5) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Texte oder vom Kunden bereitgestellte rechtswidrige Inhalte, soweit der Schaden nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruht. Für KI-generierte Inhalte gilt dieser Haftungsausschluss nur insoweit, als der konkrete Schaden darauf beruht, dass der Kunde einen KI-generierten Inhalt trotz bestehender Prüf- und Anpassungspflicht (§ 5 Abs. 3) ungeprüft oder fehlerhaft freigegeben hat.
(6) Die Haftungsfreizeichnung nach Abs. 5 greift insbesondere nicht, soweit der Schaden beruht auf:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters;
- einem Fehler der technischen Implementierung;
- falschen oder irreführenden Aussagen des Anbieters über die Qualität oder Rechtssicherheit der Inhalte;
- unzulässigen Voreinstellungen oder automatischer Veröffentlichung ohne ausreichende Freigabe;
- fehlerhafter Übernahme oder Veränderung der Kundendaten;
- einem Fehler bei Hosting, Deployment oder Domainverwaltung;
- einer Pflichtverletzung in der eigenen Datenschutz- oder Sicherheits-Sphäre des Anbieters;
- einem Inhalt, den der Kunde nicht selbst bereitgestellt oder freigegeben hat;
- einer fehlenden oder unwirksamen gesetzlich erforderlichen KI-Kennzeichnung.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist ein AVV gemäß Art 28 DSGVO vor Beginn der Verarbeitung abzuschließen oder wirksam in den Vertrag einbezogen. Das gilt für die Nutzung der Plattform ebenso wie für eine individuell erstellte Website nach § 17; der Geltungsbereich richtet sich nach Ziffer 2 des AVV.
(3) Der AVV enthält insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen, Weisungsrechte, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützungspflichten sowie Regelungen zu Rückgabe und Löschung.
(4) Änderungen der Unterauftragsverarbeiter und Drittlandtransfers werden nach Maßgabe des AVV und der Datenschutzerklärung transparent angekündigt.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungsgründe. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus den nachfolgend abschließend aufgezählten sachlichen Gründen anzupassen:
- Gesetzesänderungen und Rechtsprechung: Änderungen oder Ergänzungen sind erforderlich, weil sich die für das Vertragsverhältnis maßgebliche Gesetzeslage oder höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich oder der EU geändert hat und die bestehenden Klauseln dadurch unzutreffend, unwirksam oder lückenhaft geworden sind;
- Sicherheitsanforderungen: Änderungen sind erforderlich, um neue oder verschärfte technische oder rechtliche Anforderungen an die Datensicherheit, den Datenschutz oder die Cybersicherheit der Plattform zu erfüllen, insbesondere aufgrund von Vorgaben nach der DSGVO, dem NIS2-Umsetzungsgesetz oder vergleichbaren Rechtsvorschriften;
- Technische Weiterentwicklung der Plattform: Der Anbieter nimmt technische Änderungen an der Plattform vor, die eine Anpassung der vertraglichen Beschreibung der Leistung, der technischen Voraussetzungen oder der Nutzungsbedingungen erforderlich machen, ohne dass dadurch das vereinbarte Leistungsniveau zum Nachteil des Kunden wesentlich verändert wird;
- Klarstellung und Lückenfüllung: Bestehende Klauseln sind missverständlich, widersprüchlich oder unvollständig und bedürfen einer redaktionellen Bereinigung, ohne dass dadurch der materielle Inhalt der Regelung zum Nachteil des Kunden verändert wird;
- Neue Leistungen: Der Anbieter nimmt neue, gesondert buchbare Leistungen oder Pläne in sein Angebot auf, und die AGB sind dafür zu ergänzen, ohne dass sich dadurch an den bereits gebuchten Leistungen des Kunden etwas zu seinem Nachteil ändert;
- Wechsel des Vertragspartners: Die Angaben zum Anbieter sind wegen einer Änderung seiner Rechtsform, seines Inhabers oder einer Übertragung nach § 15 Abs. 5 anzupassen.
Änderungen, die ausschließlich im wirtschaftlichen Interesse des Anbieters liegen und denen keiner der vorstehenden Gründe zugeordnet werden kann, berechtigen den Anbieter nicht zur einseitigen Änderung dieser AGB.
(2) Ankündigung und Form. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. Die Mitteilung enthält:
- die neue vollständige Fassung der AGB oder eine klare und vollständige Darstellung der geänderten Bestimmungen im Vergleich zur bisherigen Fassung (Gegenüberstellung alt/neu),
- die Angabe des konkreten Änderungsgrunds nach Abs. 1,
- das genaue Datum des Inkrafttretens der Änderung,
- einen ausdrücklichen Hinweis auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht des Kunden nach Abs. 3 und 4 sowie auf die Rechtsfolge des Schweigens nach Abs. 3.
Ausnahmsweise kann eine kürzere Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen gelten, wenn die Änderung zwingend aufgrund einer behördlichen Anordnung, einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer unmittelbar bevorstehenden Sicherheitsbedrohung erforderlich ist. In diesem Fall hat der Anbieter den konkreten Anlass in der Mitteilung zu bezeichnen.
(3) Zustimmung durch Schweigen. Widerspricht der Kunde einer nach Abs. 2 mitgeteilten Änderung nicht schriftlich oder in Textform innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung nach Abs. 2, gilt die Änderung als angenommen, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Änderung betrifft keine der in Abs. 5 genannten wesentlichen Vertragsbestandteile;
- die Mitteilung nach Abs. 2 enthält einen ausdrücklichen und hervorgehobenen Hinweis, dass das Schweigen des Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung gilt;
- dem Kunden wird das außerordentliche Kündigungsrecht nach Abs. 4 eingeräumt;
- die Änderung ist nach einem der in Abs. 1 abschließend aufgezählten Gründe sachlich gerechtfertigt und bewirkt keine auffallende Äquivalenzstörung zwischen Leistung und Gegenleistung.
Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, bedarf die Änderung der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform.
(4) Außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden. Stimmt der Kunde einer angekündigten Änderung nicht zu – sei es durch fristgerechten Widerspruch nach Abs. 3 oder durch Verweigerung der ausdrücklichen Zustimmung nach Abs. 3 letzter Satz oder Abs. 5 –, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen und muss dem Anbieter spätestens am letzten Tag vor Inkrafttreten der Änderung zugehen.
Im Fall fristgerechter außerordentlicher Kündigung nach diesem Absatz:
- wird das Vertragsverhältnis zu den bisher geltenden Konditionen bis zum Kündigungszeitpunkt abgewickelt,
- erstattet der Anbieter dem Kunden das auf den Zeitraum nach dem Kündigungsdatum entfallende anteilige Entgelt unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen,
- stehen dem Kunden die Rechte nach § 11 dieser AGB zu.
(5) Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile. Änderungen der folgenden Vertragsbestandteile können nicht durch Zustimmungsfiktion nach Abs. 3 herbeigeführt werden, sondern bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform oder einer neuen vertraglichen Vereinbarung:
- Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Hauptleistung (Funktionsumfang des gebuchten Plans),
- Höhe oder Berechnungsgrundlage des vereinbarten Entgelts,
- Laufzeit oder Kündigungsfristen des Vertrags,
- Haftungsregelungen, soweit sie zu einer wesentlichen Verschlechterung der Rechtsposition des Kunden führen,
- Regelungen zur Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO.
Lehnt der Kunde eine solche Änderung ab, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Konditionen in Kraft, sofern der Anbieter nicht seinerseits den Vertrag nach Maßgabe der ordentlichen Kündigungsregelungen beendet.
Für Änderungen des AVV gelten vorrangig die Änderungsbestimmungen des AVV; rein redaktionelle und klarstellende Anpassungen des AVV im Sinne jener Bestimmungen sind keine Änderungen im Sinne dieses Absatzes.
(6) Dokumentation und Nachweis. Der Anbieter führt eine Versionshistorie der AGB, aus der das jeweilige Inkrafttreten jeder Fassung und der zugehörige Änderungsgrund ersichtlich sind. Die jeweils geltende und alle früheren Fassungen sind dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung zu stellen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag und alle sich daraus ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche – gleich ob vertraglicher, vorvertraglicher oder außervertraglicher Natur – findet ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich Anwendung, dies unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag – einschließlich Streitigkeiten über sein Zustandekommen, seine Gültigkeit, seine Auslegung oder seine Beendigung – wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters in Wien vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt keine automatische wirtschaftliche Ersatzregelung; es gilt die einschlägige gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(5) Der Anbieter darf den Vertrag samt Auftragsverarbeitungsvertrag auf eine Gesellschaft übertragen, die sein Unternehmen fortführt und an der sein Inhaber maßgeblich beteiligt ist, etwa bei Einbringung in eine GmbH. Der Anbieter teilt die Übertragung dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung in Textform kündigen; für die Abwicklung gilt § 14 Abs. 4 sinngemäß.
(6) Der Kunde kann den Vertrag samt Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zustimmung des Anbieters in Textform auf ein anderes Unternehmen übertragen, das die Website oder die beauftragte Leistung übernimmt. Der Anbieter verweigert die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund. Eine Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Kunden bleibt unberührt.
§ 16 Einrichtungs-Service
(1) Der Einrichtungs-Service ist eine optionale, einmalige Unterstützungsleistung (Werkleistung) und nicht Bestandteil der laufenden Plan-Leistungen. Umfang, Preis, Termin und allfällige Abnahme werden im Bestellprozess oder in einer individuellen Vereinbarung festgelegt.
(2) Die Leistung umfasst grundsätzlich ein Telefonat oder einen Video-Call von 30 bis 60 Minuten, Unterstützung beim Onboarding, Beratung bei der Auswahl von bis zu 15 Fotos, Hilfestellung bei der DNS-Konfiguration und Begleitung der Freigabe.
(3) Nicht geschuldet sind professionelle Fotografie, Logoerstellung, umfassende Custom-Texte oder laufende redaktionelle Pflege, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(4) Die Vergütung wird vor verbindlicher Buchung transparent ausgewiesen und ist im Voraus fällig; sie wird als einmalige Zahlung nach § 9 Abs. 3 abgewickelt, für den Umsatzsteuer-Ausweis gilt § 9 Abs. 1. Eine Erstattung ist nur ausgeschlossen, soweit die Leistung vollständig und vertragsgemäß erbracht wurde und soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(5) Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Eine übliche Antwortfrist stellt keine garantierte Leistungsfrist dar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Terminanfrage wird typischerweise innerhalb von 5 Werktagen beantwortet.
(6) Mit Abnahme der Leistung durch den Freigabe-Klick gilt der Einrichtungs-Service als erbracht.
(7) Der Einrichtungs-Service umfasst die einmalige Einrichtungsleistung im Umfang des Abs. 2; für den Zeitpunkt der Erbringung gilt Abs. 6. Der Einrichtungs-Service setzt den gleichzeitigen Abschluss einer Plan-Subscription voraus; ob diese monatlich oder jährlich abgerechnet wird, ist unerheblich. Das einmalige Entgelt für den Einrichtungs-Service ist nach Abs. 4 im Voraus fällig, und zwar unabhängig von der weiteren Vertragslaufzeit und einer allfälligen Testphase gemäß § 10 Abs. 5. Die Testphase gilt ausschließlich für den Subscription-Teil.
§ 17 Custom-Sites
(1) Custom-Sites sind Websites, die der Anbieter auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung für den Kunden gestaltet und erstellt (individuell erstellte Websites); sie sind Werkleistungen im Sinne der §§ 1165 ff ABGB. Sie werden nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung in Textform beauftragt. Diese Vereinbarung muss zumindest Leistungsumfang, Vergütung, Liefertermin oder Lieferfrist, Abnahme, Nutzungsrechte, Hosting und Beendigung regeln.
(2) Nach Abnahme wird die Custom-Site auf dem vereinbarten Hosting-Tarif bereitgestellt. Der Umfang von Wartung, Backups, Sicherheitsupdates, Support und Zusatzleistungen wird in der individuellen Vereinbarung festgelegt.
(3) Die Abnahme der Custom-Site erfolgt schriftlich durch den Kunden vor der Live-Schaltung. Der Anbieter dokumentiert den Zeitpunkt der Abnahme; besteht für die Custom-Site ein Plattform-Konto, im Aktivitätenprotokoll, sonst durch Aufbewahrung der Abnahme-Erklärung und einen Eintrag im Verzeichnis nach Ziffer 15 des AVV.
(4) Eine Quellcode- oder Dateiübergabe besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte des Kunden und vereinbarte Nutzungsrechte bleiben unberührt. Für Laufzeit, Kündigung und Vertragsende gilt die individuelle Vereinbarung, bei per Angebot beauftragten Leistungen also Angebot und Leistungsbedingungen. Soweit sie dazu nichts regelt, gelten §§ 10 und 11 sinngemäß, mit der Maßgabe, dass die Custom-Site-Dateien nach dem Grace-Zeitraum endgültig gelöscht werden.
(5) Bei reglementierten Berufen hat der Kunde die berufsrechtlichen Werbevorschriften eigenverantwortlich zu beachten; der Anbieter erbringt keine berufsrechtliche Beratung und trifft eine konservative, defensive Gestaltung. Eine Einstellung oder Ablehnung wegen konkreter Rechtsrisiken erfolgt nach Möglichkeit erst nach Information und angemessener Gelegenheit zur Abhilfe. Bereits erbrachte Leistungen werden transparent und verhältnismäßig abgerechnet.
(6) Die Custom-Site erscheint nach außen unter der eigenen Marke des Kunden. Der Anbieter platziert keine eigenen Brand-Hinweise (insbesondere keinen „Powered by”-Footer) auf der Custom-Site, soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist.
§ 18 Agentur-Programm (Whitelabel)
(1) Agentur-Programme (auch: Whitelabel-Programme) werden ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Einzelvertrags und eines gesonderten AVV aktiviert. Der Einzelvertrag ist vor Aktivierung der ersten Agentur-Site abzuschließen; ohne wirksamen Einzelvertrag und gesonderten AVV stehen die Funktionen des Agentur-Programms nicht zur Verfügung.
(2) Der Einzelvertrag regelt insbesondere Rollen der Agentur und des Endkunden, Leistungsumfang, Support, Nutzungsrechte, Datenzugriff, Unterauftragsverarbeiter, Löschung, Haftung, Preise und Rangfolge der Vertragsdokumente.
(3) Bei Widersprüchen zwischen Einzelvertrag und diesen AGB hat der Einzelvertrag Vorrang.